Dem Feuer den Kampf ansagen!

Wie der „TÜV“ zum Auto, gehört die Sicherheitsprüfung zum Feuerlöscher.
Brandschutztechnische Wartung und Sicherheitstechnische Wartung nach DIN 14406 – Feuerlöscher rechtsicher warten.

Feuerlöscher sind ein wirksames Mittel um entstehende Brände zu löschen. Damit die Funktionssicherheit des Feuerlöschers gewährleistet ist, sollte dieser regelmäßig gewartet und mindestens alle 2 Jahre auf seine Funktionsfähigkeit durch unseren sachkundigen Kundendienst überprüft werden.

Da Feuerlöscher beim Einsatz das Löschmittel mit hohem Druck auf den Brandherd werfen, richtet unser Kundendienst bei der Prüfung sein Augenmerk insbesondere auf die Beschaffenheit des Lösch- sowie Treibmittels. Zur Prüfung wird der Behälter geöffnet, das Löschmittel entnommen und hinsichtlich Gewicht oder Volumen sowie Einsatzfähigkeit geprüft.

Bei Aufladelöschern, bei denen sich der Druck unmittelbar vor dem Gebrauch durch eine außen bzw. innenliegende Gaspatrone aufbaut, wird zudem die Patrone überprüft. Beim Dauerdrucklöscher, der stets unter einem bestimmten Innendruck steht, ist das Augenmerk neben der Löschmittelbeschaffenheit, insbesondere auf einen möglichen Druckverlust gerichtet. Weitere Aspekte der Prüfung sind die Kontrolle von Beschädigungen, Dichtungen und Materialermüdungen. Festgestellte Mängel werden von unserem Kundendienst sachkundig behoben.

Auf regelmäßige Wartung achten
Wann und ob Ihr Feuerlöscher das letzte mal überprüft wurde, erkennen Sie an der Prüfplakette, die der sachkundige Kundendienst nach jeder Prüfung erneuert. Falls Ihr Feuerlöscher seit über 2 Jahren nicht mehr geprüft worden ist, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit unseren Kundendienst informieren.

Zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten sind RWA – Anlagen, sprich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, ein bedeutender Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes geworden. Mit verantwortungsvoller Strategie bei der Planung kann eine maximale Schadensbegrenzung oder Schadensverhinderung durchgeführt werden.

RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Eine RWA – Anlage besteht aus einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG).
RWG Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, die sich im Brandfall automatisch und / oder manuell öffnen lassen und so Abzugsöffnungen für Rauch- und Brandgase im Dach freigeben.
Zur weiteren ordnungsgemäßen Funktion einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören ferner Branderkennungselemente, Betätigungs- bzw. Auslösevorrichtungen, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und – bei größeren Räumen – Rauchschürzen zur Unterteilung der Fläche unter dem Dach in Abschnitte.

RWA – Anlagen müssen so bemessen sein, dass im Brandfall Rauch- und Brandgase den Raum nicht vollständig füllen können um somit eine rauchfreie Zone am Boden erhalten bleibt. Auslegung und Anordnung sind von der Art und der Nutzung des Gebäudes abhängig und entsprechend den jeweils zutreffenden Regelwerken zu bemessen. Bei der Bemessung einer RWA – Anlage ist die AWG zugrunde zu legen.

AWG Als AWG eines Abzugsgerätes (Fenster, Lichtkuppel usw.) wird diejenige Fläche bezeichnet, die im vollständig geöffnetem Zustand aerodynamisch in Rechnung gestellt werden darf. Die wirksame Öffnungsfläche einer Rauchabzugsanlage (RWA) ist die Summe der wirksamen Öffnungsflächen aller einzelnen Abzugsgeräte. Für Treppenräume sind Rauchabzüge in allen Bundesländern durch die Landesbauordnung vorgeschrieben. Auslösestellen sind im Erdgeschoss, auf dem obersten Treppenabsatz bzw. in jedem dritten Geschoss anzuordnen. Rauchabzugsanlagen können dabei auf Flachdächern in Form von Lichtkuppeln oder Lichtbändern, bei Steildächern als unmittelbar unter der Decke liegende Seitenfenster angeordnet werden. Für Treppenräume und Versammlungsstätten ist die geometrisch freie Rauchabzugsfläche AG anzusetzen.

AG=geometrisch freie Rauchabzugsfläche

Wir beraten Sie vor Ort!

Binnen weniger Minuten können sich Feuer und Rauch großflächig ausbreiten, ganz besonders in Gebäuden, in denen baulich bedingt Thermik entsteht. Hier verhindern Brandabschnittstüren das Ausbreiten von giftigem Rauch und halten in Verbindung mit Rauch-, Wärmeabzugsanlagen Flucht und Rettungswege frei.

Brandabschnittstüren

  • müssen sich als autarke Anlage automatisch schließen,
  • dürfen nicht mechanisch blockiert werden,
  • gibt es in verschiedenen Feuerfestigkeitsstufen (z. B.: T 30, T 60),
  • werden in der Regel durch Magneten gehalten, die im Brandfall auslösen,
  • müssen monatlich durch eingewiesenes Personal gewartet werden.

Wir leisten für Sie:

  • Beratung und Planung der gesamten Anlage,
  • Installieren der gesamten Anlage Abnahme
  • und Wartung der Anlage inklusive Steuerung.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit
Brandabschnittstüren müssen einmal im Jahr von einem zugelassenen Experten auf Verschluss, Bewegungsfreiheit und Funktion geprüft werden. Wichtiges Suchkriterium: Die Tür muss sich auch bei Unterbrechung der autarken Anlage schließen, zum Beispiel dann, wenn der Melder verschmutzt ist.

Der Sinn einer Brandmeldeanlage ist es, entstehende Brände frühzeitig zu erkennen, eine Meldung an Hilfeleistende und Rettungskräfte abzusetzen sowie das Steuern von Brandschutzeinrichtungen wie Rauch- und Wärmeanlagen oder Brandabschnittstüren. Damit sie im Ernstfall verlässlich arbeitet, sollte so eine Anlage unbedingt vom Fachbetrieb geplant, installiert und gewartet sein.

Eine Brandmeldeanlage reagiert über spezielle Sensoren, die es in verschiedensten Ausführungen gibt, auf Rauch und Wärme. Sogenannte Rauchmelder erkennen Schwelbrände und offene Feuer nach dem Streulichtprinzip.

Eine gängige Methode des aktiven Brandschutzes sind Universalwärmemelder zur Früherkennung von Bränden mit Wärmeentwicklung. Sie reagieren auf zu schnellen Temperaturanstieg, oder ein vorgegebener Temperaturwert wird überschritten. Die Anstiegsrate wird vorab exakt definiert. Das vermeidet Fehlmeldungen. Beide Melder gibt es auch für explosionsgeschützte Bereiche nach ATEX.

Professionelle Leistungen für Sie:

  • Wir übernehmen für Sie die gründliche Planung der Anlage.
  • Wir installieren sowohl die elektronischen wie auch die mechanischen Elemente.
  • Und: Wir warten Ihre Anlage regelmäßig.

Übrigens: Brandmeldeanlagen müssen vierteljährlich inspiziert und einmal pro Jahr gewartet werden, wenn sie auf eine Hilfeleistungsstelle aufgeschaltet sind.
Das heißt: Wird im Brandfall eine Meldung an die Feuerwehr abgesetzt, müssen Sie die Anlage von zugelassenen Experten Fachpersonal prüfen und warten lassen. Auch das übernehmen wir gern für Sie.

Die DIN 4102 Teil 5 fasst unter dem Begriff Feuerschutzabschlüsse selbstschließende Türen und andere selbstschließende Abschlüsse (z. B. Klappen, Rollläden, Tore) zusammen, die den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden und Decken verhindern.

Feuerschutztüren müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bausaufsichtlich zugelassen sein.

Allgemein gebräuchliche Bauarten sind:

  • Feuerschutz-KlappenFeuerschutz-Drehflügeltüren (1 und 2 Flügel)
  • Feuerschutz-Schiebetüren und -tore
  • Feuerschutz-Hubtüren und –tore
  • Feuerschutz-Rolltore
  • Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen

Feuerschutzabschlüsse werden in Feuerwiderstandklassen T30 bis T180 eingestuft. Eine T30 Tür bedeutet, dass sie eine Feuerwiderstanddauer von 30 Minuten aufweist.

In deutschen bauaufsichtlichen Regelwerken werden je nach vorliegenden Risikosituationen
– feuerhemmende Feuerschutzabschlüsse = T30
– feuerbeständige Feuerschutzabschlüsse = T90 gefordert.

Wesentliche Merkmale aller Feuerschutzabschlüsse sind:

  • Selbstschließend durch z.B. Federband oder Türschließer
  • Kennzeichnungsschild (Ü-Zeichen / Hersteller / Zulassungsnummer / Herstelljahr)
  • Geeignete Drückergarnitur / Beschläge für Feuerschutztüren
  • Geeignete Dichtung (Standard- oder Rauchschutzdichtung)
  • Vorhandener Profilzylinder oder Blindzylinder

Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren können nur dann Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch bieten, wenn sie im Falle eines Brandes geschlossen sind!

Betriebsbedingt ist es jedoch manchmal erforderlich, dass Feuerschutzabschlüsse offen gehalten werden. Hier werden Feststellanlagen eingesetzt, die in der Regel aus Haftmagnet-Systemen bestehen / Rauchmelder je nach Deckenhöhe / integriert im Türschließer.

Bei der Wahl und dem Einbau – beispeilsweise einer Feuerschutztür – sind mehrere Details zu beachten:

  • Bauweise und Art der Wand und Wandstärke (z.B. Kalksandstein, Beton, Porenbeton oder Ständerwerkwand)
  • Brandschutzanforderung an raumabschließende Bauteile (T30/T90)
  • Befestigung der Zarge (Dübel, Anker)
  • Zulässige Zarge (Eckzarge, Umfassungszarge, Blockzarge)
  • Hinterfüllung der Zarge (Vermörtelung, Mineralwolle)
  • Höhenlage des Bodens (mit oder ohne Bodeneinstand)
  • Fertigfußboden waagerecht, Ebenheit
  • Bodenbelag / Art des Bodens
  • Passende Schließmittel und Beschläge mit FS-Kennzeichnung
  • Nicht jeder Feuerschutzabschluss ist für jede Einbausituation geeignet bzw. zugelassen.

Auswahl und Montage übernehmen wir gerne für Sie.

Die Wartung von Über- und Unterflurhydranten umfasst:

Routineüberprüfung

  • Kontrolle des freien Zugangs zu den Einrichtungen
  • Kontrolle der Beschilderungen
  • Kontrolle auf äußere Beschädigungen

Jährliche Wartung

  • Kontrolle des freien Zugangs zu den Einrichtungen
  • Kontrolle auf Beschädigungen, Korrosion und Undichtheiten
  • Kontrolle der Beschilderungen und Kennzeichnungen
  • Entleerung des Mantelrohres
  • Kontrolle des Fallmantels (falls vorhanden), sowie der Deckkapsel und des Entleerungsventils
  • Kontrolle der Bedienbarkeit und Gängigkeit der Absperrkörper
  • Kontrolle des Mindestdurchflusses der einzelnen Abgänge
  • Kontrolle der Funktion und Sauberkeit der Hydranteninnenteile mittels kurzfristigen Wasserdruchfluß
  • Kontrolle der Dichtheit des Schaltorgans, Prüfen auf Leckaustritt
  • Behandeln aller beweglichen Teile mit Korrisionsschutzmitteln und/oder Fetten(Vaseline)
  • Anbringen eines Prüfvermerkes und Ausstellen des Prüfberichtes

Wartungsintervalle von Über- und Unterflurhydranten: mindestens vierteljährlich.

Routineprüfung durch den Betreiber: mindestens jährlich prüfen.

Gesamte Anlage nach DIN durch Sachkundigen und nach Herstellervorgabe.

Wir beraten Sie gerne vor Ort weiter!

Wandhydranten werden in Gebäuden fest installiert und dienen der Löschwasserentnahme. Sie können in Nischen, Einbau- und Wandschränken untergebracht werden. Die Schlauchlängen müssen so bemessen werden, dass im Brandfall auch der entfernteste Bereich erreicht werden kann. Zudem ist es möglich, Wandhydranten mit weiteren Brandbekämpfungsanlagen zu kombinieren, beispielsweise mit Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen oder Zumischern. Sie werden meist über eine unter Druck stehende Steigleitung mit Löschmittel versorgt.

Anforderungen
Werden Wandhydranten installiert, müssen zwei grundlegende Anforderungen beachtet werden:

  • Die Trinkwasserverordnung muss zum Schutz der Menschen und der Umwelt eingehalten werden.
  • Die Brandschutztechnischen Erfordernisse müssen beachtet werden.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine sorgfältige und fachgerechte Planung unerlässlich.

Wir beraten Sie gerne weiter!

Zur Wartung im Atemschutz zählen Prüfung und Instandhaltung. Mit Hilfe der Wartung ist abzusichern, dass die Atemschutzgeräte einwandfrei funktionieren und gute hygienische Bedingungen gewährleisten. Die Wartung der Atemschutzgeräte darf nur dafür ausgebildetes Personal durchführen. Sie erfolgt entsprechend der Hinweise des Herstellers des jeweiligen Atemschutzgerätes, nach Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren oder BGR/GUV-R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Die während der Wartung durchgeführten Maßnahmen sind exakt und in geeigneter Weise, z. B. in Lager- und Prüfnachweisen, zu dokumentieren.

Wir übernehmen die Wartung Ihrer Atemschutzgeräte!

Inhalte folgen in Kürze…