Den Flammen entkommen

Wir erstellen Ihnen folgende Pläne für Ihre Gebäude nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen.

  • Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen nach DIN 14095
  • Geschosspläne
  • Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
  • Flucht- und Rettungsplan/ Zimmerplan nach BGV A8 bzw. DIN 4844- 3
  • Brandschutzordnungen Teil A, B, C gemäß DIN 14096
  • Alarm und Evakuierungspläne

Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie möglichen Ausnahmen ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung:

Arbeitsstättenverordnung § 55:

  • Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Pauschalangebot.