Den Flammen entkommen
Wir erstellen Ihnen folgende Pläne für Ihre Gebäude nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen.
- Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen nach DIN 14095
- Geschosspläne
- Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
- Flucht- und Rettungsplan/ Zimmerplan nach BGV A8 bzw. DIN 4844- 3
- Brandschutzordnungen Teil A, B, C gemäß DIN 14096
- Alarm und Evakuierungspläne
Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie möglichen Ausnahmen ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung:
Arbeitsstättenverordnung § 55:
- Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Pauschalangebot.