Brandbekämpfung mit Pulverfeuerlöscher / Seminare

Mobiler Übungs- und Löschtrainer

Die Grundlage für Sicherheit in Ihrem Betrieb

Einzigartig: Brandbekämpfung mit Pulverfeuerlöscher
80% aller Brände können in Ihrer Entstehung gelöscht werden, wenn eine ausreichende Anzahl an Personen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut wäre.

Der mobile Übungs- und Lösch-Trainer

  • Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort oder bei uns im Unternehmen
  • theoretische Einführung in den betrieblichen Brandschutz
  • praktische Übungen sämtlicher Brandklassen am Echtfeuer
  • Bekämpfung der Brände mit Löschmittel, Co2, Pulver und Schaum
  • keine Verschmutzung des Betriebsgeländes, da sämtliche Löschmittel
  • im Lösch-Trainer verbleiben und umweltgerecht entsorgt werden
  • jeder Teilnehmer erhält ein Schulungszertifikat

Unser Schulungspersonal bietet Ihnen jederzeit eine umfangreiche Beratung und steht Ihnen für Projektplanungen zur Verfügung.

Kooperation RICHARD WUTTIG-Feuerschutz GmbH und Fahrschule Scheele:

FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN

Hessische Fahrberechtigungsverordnung
Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung, den sogenannten „Feuerwehrführerschein“, zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen.
Mit der Fahrberechtigung dürfen die ehrenamtlichen Angehörigen der genannten Freiwilligen Feuerwehren und Organisationen
  • Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen, auch mit Anhängern (kleine Fahrberechtigung),
  • Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen, auch mit Anhängern (große Fahrberechtigung), auf öffentlichen Straßen führen.
Als Fahrlehrer und Mitglied der Feuerwehr sind wir Ausbildungs- und Abnahme berechtigt und begleiten diese Ausbildung bereits seit den Anfängen.
Wir bieten aber auch den LKW Führerschein an. Es gibt vier verschiedene Führerscheinklassen. Hierzu zählen die Klassen C1, C1E, C und CE.
Nähere Informationen über uns oder unter: www.fahrschule-scheele.de

Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023

Die rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung und Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus §10 ArbSchG sowie aus Abschnitt 6.2 der ASR 2.2. Hieraus geht hervor, dass Unternehmen verpflichtet sind, eine angemessene bzw. ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Räumungshelfer auszubilden. In der Regel geht man hierbei von 5% der Beschäftigten Mitarbeiter aus, bei erhöhter Brandgefahr sind mehr erforderlich.

Wir bilden gem. den Vorgaben der DGUV 205-023 bei Ihnen vor Ort aus. Im Lehrgang zum Brandschutzhelfer vermitteln unsere Experten die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Information 205-23.

Neben einem Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften lernen Sie die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen – vom baulichen Brandschutz über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern. Auch die Räumung eines Gebäudes und die zu erwartenden Gefahren werden thematisiert. Als Brandschutzhelfer können Sie nicht nur Brände mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln löschen, Sie wissen auch, welche Maßnahmen bezüglich einer Räumung einzuleiten sind.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandschutzorganisation im Unternehmen
  • Aufgaben des Brandschutz- und Räumungshelfers
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Brennen und Löschen in Theorie und Praxis
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Praktische Ausbildung