Wir führen gemeinsam mit dem TÜV-Hessen die Prüfung Ihrer Druckgasbehälter durch.

Wir führen gemeinsam mit dem TÜV-Hessen die Prüfung Ihrer Druckgasbehälter durch.

Die wiederkehrende Prüfung nach § 15 Betriebssicherheitsverordnung durch den Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins beinhaltet im Wesentlichen die nachstehend beschriebenen Arbeitsgänge:

  • Kennzeichnung von Flasche und Ventil, dadurch wird gewährleistet, dass jede Flasche wieder ihr Ventil erhält
  • Flasche restentleeren
  • Ventil ausdrehen
  • Ventil auf Beschädigungen überprüfen und reinigen
  • Flasche von innen ausleuchten.

TG-Flaschen werden ausschließlich durch den Sachverständigen des TÜV geprüft.
Bei starken Verschmutzungen z.B. Rost, Öl schreibt unser Sachverständige eine Innenreinigung durch Innenstrahlen / Rollen der Flasche vor

  • Äußere Prüfung, Kontrollwiegung, Registrierung
  • Flasche mit Wasser füllen und an die Druckprüfanlage anschließen
  • Wasserdruckprobe mit 300 oder 450 bar Prüfüberdruck, je nach Prüfdruck der Flasche, unter Aufsicht des Sachverständigen durchführen
  • TÜV-Stempel mit Datumseinprägung,
  • Wasser aus der Flaschen entfernen
  • Die Flaschen werden mit Heißluft bei ca. 80 – 150 Grad C° getrocknet
  • Kontrolle der Flaschen auf Restfeuchte und letzte Verunreinigungen
  • Ventil mit angegebenen Drehmoment eindrehen
  • Vorfüllung der Flasche auf ca. 30 bar
  • TÜV-Stempel mit Datum farbig auslegen

Auf Kundenwunsch können wir weitere Dienstleistungen für Sie durchführen z.B. Ventilüberholung, Pulverbeschichtung der Flasche, füllen der Flasche usw.

Wir übernehmen für Sie:
Die wiederkehrende Prüfung nach § 15 Betriebssicherheitsverordnung durch den Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins beinhaltet im Wesentlichen die nachstehend beschriebenen Arbeitsgänge:

  • Kennzeichnung von Flasche und Ventil, dadurch wird gewährleistet, dass jede Flasche wieder ihr Ventil erhält
  • Flasche restentleeren
  • Ventil ausdrehen
  • Ventil auf Beschädigungen überprüfen und reinigen
  • Flasche von innen ausleuchten.
  • TG-Flaschen werden ausschließlich durch den Sachverständigen des TÜV geprüft.
  • Bei starken Verschmutzungen z.B. Rost, Öl schreibt der Sachverständige eine Innenreinigung durch Innenstrahlen / Rollen der Flasche vor:
  • Äußere Prüfung, Kontrollwiegung, Registrierung
  • Flasche mit Wasser füllen und an die Druckprüfanlage anschließen
  • Wasserdruckprobe mit 300 oder 450 bar Prüfüberdruck, je nach Prüfdruck der Flasche, unter Aufsicht des Sachverständigen durchführen
  • TÜV-Stempel mit Datumseinprägung,
  • Wasser aus der Flaschen entfernen
  • Die Flaschen werden mit Heißluft bei ca. 80 – 150 Grad C° getrocknet
  • Kontrolle der Flaschen auf Restfeuchte und letzte Verunreinigungen
  • Ventil mit angegebenen Drehmoment eindrehen
  • TÜV-Stempel mit Datum farbig auslegen

Auf Kundenwunsch können wir weitere Dienstleistungen für Sie durchführen wie z.B.:

  • Ventilüberholung,
  • lackieren der Flasche
  • füllen der Flasche usw.

TÜV-ABNAHME VON ATEMLUFTFLASCHEN – Composite
(mit Aluminium – Inliner)

Bei TÜV-Abnahme dieser Flaschen ist zusätzlich die volumetrische Ausdehnung der Flasche unter Prüfdruck und insbesondere eine bleibende Ausdehnung zu messen und zu vergleichen. Eine bleibende Ausdehnung von mehr als 5% unter Prüfdruck wäre eine Anzeichen für nachlassende Elastizität des Aluminium-Inliners. Die Flasche würde dann vom TÜV verworfen.

TÜV-ABNAHME VON ATEMLUFTFLASCHEN – Voll-Composite
(mit Inliner aus Polyethylen)

Bei TÜV-Abnahme dieser Flaschen ist die volumetrische Ausdehnungsprüfung nicht erforderlich, dafür muss aber der Sachverständige jede Flasche nach der Wasserdruckprüfung und Trocknung sowie nach Wiederbefüllung im Wasserbad einer Dichtigkeitsprüfung unterziehen.

Druckprüfung von Kohlensäure-Feuerlöschern, -Flaschen und -Patronen, sowie N2-Stickstoffflaschen auch unbenutzte CO2-Feuerlöscher, -Flaschen und -Patronen grundsätzlich alle 10 Jahre zum TÜV!

Ortsfeste Feuerlöschanlagen, tragbare Dauerdruckfeuerlöscher und CO2-Patronen mit einem Inhaltsvolumen größer 0,22 Liter – sind nach der Druckbehälterverordnung grundsätzlich einer wiederkehrenden Druckprüfung durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV) zu unterziehen.

Die Druckprüfung ist erstmals 10 Jahre nach der Abnahmeprüfung und anschließend regelmäßig im 10-Jahresabstand durchzuführen. Für CO2 -Löscher, CO2-Treibmittelflaschen und CO2-Patronen sieht die Druckbehälterverordnung allerdings eine Ausnahmeregelung vor: Die 10-jährige Druckprüfung ist nur dann zu vollziehen, wenn die Behälter nachgefüllt werden müssen . Die Ausnahmeregelung bedeutet für die Praxis, daß CO2-Löscher, -Flaschen und -Patronen zum Teil 25 Jahre und mehr in Betrieb sind, ohne daß eine Druckprüfung durchgeführt worden ist. Da die Materialien der Löschmittelbehälter und Patronen normalen Ermüdungserscheinungen unterliegen, besteht hier ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko.

Um Unfällen durch berstende Behälter bei überalterten Löschern und CO2-Patronen vorzubeugen, gilt daher folgende grundsätzliche Empfehlung:
Alle CO2-Löscher (1.5 kg, 2 kg, 5 kg, 6 kg) und Flaschen von Löschanlagen (10 kg, 20 kg, 30 kg, 50 kg), alle CO2-Treibmittelflaschen und Patronen (> 0,22 l) sowie alle N2-Stickstoffflaschen sind spätestens alle 10 Jahre einer Druckprüfung durch einen Sachverständigen zu unterziehen – unabhängig davon, ob sie unbenutzt sind oder neu befüllt werden müssen

10-Jährige Wiederholungsdruckprüfung für Gasbehälter

Ihr Tank wird von uns zur Prüfung vorbereitet und geprüft.

Behälter bitte ausgebaut und in leerem Zustand anliefern!

TÜV-Termine 2024:

17.01.2024 Mittwoch
14.02.2024 Mittwoch
13.03.2024 Mittwoch
17.04.2024 Mittwoch
15.05.2024 Mittwoch
12.06.2024 Mittwoch
17.07.2024 Mittwoch
14.08.2024 Mittwoch
18.09.2024 Mittwoch
16.10.2024 Mittwoch
13.11.2024 Mittwoch
11.12.2024 Mittwoch

Sie finden auch die TÜV-Termine des laufenden Jahres unter: www.flaschenpruefung.com

Wir bitten Sie, die Flaschen mindestens zwei Tage vor dem Prüftermin anzuliefern!!!

Wir bitten um Ihr Verständnis!